Kommunen müssen die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) als Sachleistungen gewähren. Auszahlungen und Dokumentation sind aufwändig. Das Bildungskonto mit Bildungskarte der Syrcon vereinfacht die Auszahlungsprozesse und das Erstellen der Statistiken.
Ergebnisse
- Effektives Abrechnungssystem für Sozialleistungen, die als Sachleistung zu gewähren sind
- Exakte Erfassung und statistische Auswertung für vorgesetzte Behörden
- Zusammenfassung mehrerer Abrechnungssysteme auf einer Karte
Die Ausgangslage
Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, dass Kindern aus einkommensschwachen Familien die Teilhabe am sozialen Leben besser gesichert werden muss. Der Gesetzgeber setzte 2011 diese Vorgabe um. Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), beispielsweise Übernahme Mittagessen in der Schulkantine, der Mitgliedschaft im Sportverein oder bei der Lernförderung sollten als Sachleistungen gewährt werden, damit diese auch bei den Kindern ankommen.
Viele Kommunen setzten die Vorgaben in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen um. Mehrere Tausend Kinder in den jeweiligen Kommunen mussten so mit mehreren Hundert Leistungsanbietern für jede Einzelleistung ausgezahlt und erfasst werden. Diese Lösungen verursachten naturgemäß erheblich Aufwand in der Umsetzung, zumal auch sehr umfangreiche statistische Erfassungen gefordert waren. Das führte fast automatisch zu einer technischen Lösung.
Eine der Kommunen, die sich für die Bildungskarte der Syrcon entschieden hat, wollte zusätzlich zu den in vielen Kommunen eingesetzten Funktionalitäten der Bildungskarte auch die gesamte Schulverpflegung und das Schulticket für den ÖPNV mit nur einer Bildungskarte umsetzen. Der Vorteil ist, dass Leistungsempfänger stigmatisierungsfrei die Karte nutzen können, weil alle Kinder sie haben und der Karte nicht angesehen wird, ob sie Leistungen der Kommune enthält oder nur das Schülerticket oder die Mensakarte.