Kommunen müssen die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) als Sachleistungen gewähren. Dabei sind Auszahlungen und Dokumentation aufwändig. Das Bildungskonto mit Bildungskarte der Syrcon vereinfacht jedoch Ihre Auszahlungsprozesse und das Erstellen der Statistiken.
Ergebnisse:
- Effektives Abrechnungssystem für Sozialleistungen, die als Sachleistung zu gewähren sind
- Exakte Erfassung und statistische Auswertung für vorgesetzte Behörden
- Zusammenfassung mehrerer Abrechnungssysteme auf einer Karte
Die Ausgangslage
Das Bundesverfassungsgericht forderte, dass Kindern aus einkommensschwachen Familien die Teilhabe am sozialen Leben besser gesichert werden muss. Daraufhin setzte der Gesetzgeber 2011 diese Vorgabe um. Demnach sollten Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), wie die Übernahme des Mittagessen, der Mitgliedschaft im Verein oder bei der Lernförderung als Sachleistungen gewährt werden, damit diese auch bei den Kindern ankommen.
Viele Kommunen setzten die Vorgaben mitunter in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an ihre Leistungsanbieter um. Mehrere Tausend Kinder mussten so mit mehreren Hundert Leistungsanbietern für jede Einzelleistung ausgezahlt und erfasst werden. Diese Lösungen verursachten folglich erheblichen Aufwand in der Umsetzung. Dazu kamen auch sehr umfangreiche statistische Erfassungen. Das führte zwingend zu einer technischen Lösung.
Eine unserer Kommunen wollte zudem die gesamte Schulverpflegung und das Schulticket des ÖPNV mit nur einer Bildungskarte umsetzen. Der Vorteil dabei ist, dass Leistungsempfänger stigmatisierungsfrei die Karte nutzen können, da alle Kinder sie haben. Denn der Karte kann nicht angesehen werden, ob sie Leistungen der Kommune enthält oder nur das Schülerticket bzw. die Mensakarte.