Kommunen müssen die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) als Sachleistungen gewähren. Auszahlungen und Dokumentation sind aufwändig. Das Bildungskonto mit Bildungskarte der Syrcon vereinfacht Ihre Auszahlungsprozesse und das Erstellen der Statistiken.
Ergebnisse
- Effektives Abrechnungssystem für Sozialleistungen, die als Sachleistung zu gewähren sind
- Exakte Erfassung und statistische Auswertung für vorgesetzte Behörden
- Zusammenfassung mehrerer Abrechnungssysteme auf einer Karte
Die Ausgangslage
Das Bundesverfassungsgericht forderte, dass Kindern aus einkommensschwachen Familien die Teilhabe am sozialen Leben besser gesichert werden muss. Der Gesetzgeber setzte 2011 diese Vorgabe um. Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), wie die Übernahme des Mittagessen, der Mitgliedschaft im Verein oder bei der Lernförderung sollten als Sachleistungen gewährt werden, damit diese auch bei den Kindern ankommen.
Viele Kommunen setzten die Vorgaben in Form von personalisierten Gutscheinen oder Direktzahlungen an ihre Leistungsanbieter um. Mehrere Tausend Kinder mussten so mit mehreren Hundert Leistungsanbietern für jede Einzelleistung ausgezahlt und erfasst werden. Diese Lösungen verursachten erheblichen Aufwand in der Umsetzung. Dazu kamen auch sehr umfangreiche statistische Erfassungen. Das führte zwingend zu einer technischen Lösung.
Eine unserer Kommunen wollte zusätzlich die gesamte Schulverpflegung und das Schulticket des ÖPNV mit nur einer Bildungskarte umsetzen. Der Vorteil ist, dass Leistungsempfänger stigmatisierungsfrei die Karte nutzen können, da alle Kinder sie haben. Der Karte kann nicht angesehen werden, ob sie Leistungen der Kommune enthält oder nur das Schülerticket bzw. die Mensakarte.