Neue Spielregeln für Sachbezugsgutscheine
Die Sachbezugsfreigrenze für Sachbezugsgutscheine wurde zum 01.01.2022 von 44 EUR auf 50 EUR erhöht. Gleichzeitig traten schärfere Regeln in Kraft. Sachbezüge sind alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen (§ 8 Absatz 2 Satz 1 EStG). In Betracht kommen daher nur Sachleistungen.
Gutscheine sowie Geldkarten sind ein flexibles Mittel der Sachzuwendung. Im digitalen Zeitalter sind sie in der Arbeitswelt stark nachgefragt. Eine Ausnahmeregelung ist u.a. in das Gesetz aufgenommen worden (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG):
„Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich im Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.“
Voraussetzung für Sachbezug
Viele CityCards – so auch die mit bonusScan – ermöglichen Sachbezugsgutscheine im Rahmen der CityCard. Der ausschließliche Bezug von Waren oder Dienstleistungen muss dabei ein weiteres Kriterium nach dem ZAG erfüllen:
- Limitierte Netze (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a ZAG): Hierunter fallen Gutscheinkarten von Einkaufsläden, Einzelhandelsketten oder regionale City-Cards.
Gutscheine gehören zu den Sachbezügen, wenn sie u.a. aufgrund von Verträgen zwischen CityCard-Betreibern und Akzeptanzstellen bei einem begrenzten Kreis von Akzeptanzstellen im Inland ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen.
CityCard unterstützt Sachbezug dank bonusScan
Mit einer CityCard binden Sie die Kaufkraft nachhaltig an den Einzelhandel in Ihrer Region. Auch Arbeitgeber können ihren Beschäftigten:innen ganz einfach Sachbezüge über die CityCard zukommen lassen. Stadtmarketing, Wirtschaftsförderung und regionale Arbeitgeber engagieren sich so gemeinsam für die Vielfältigkeit ihrer Region.
Mit bonusScan nutzen Sie einen digitalisierten Prozess. Sparen Sie den lokalen Arbeitgebern den oft lästigen Verwaltungsaufwand, Papierkram, unnötige Portokosten und natürlich auch Personalkosten. Mit unseren CityCards erhalten Sie den geldwerten Vorteil automatisch auf die CityCard gebucht. Ob handliche CityCard oder KundenApp: die Kaufkraft ist immer dabei und sofort einsetzbar. Wenn auch Sie Interesse an einer CityCard mit allen Vorzügen haben, dann meldne Sie sich gerne.