Die Pandemie sorgte in vielen Bereichen für totalen Stillstand. Besonders Kinder und Jugendliche litten unter der Situation fehlender Kontakt, Bildung sowie Kulturerlebnisse. Im November 2022 beschloss der Bundestag, den sogenannten „Kulturpass“ mit 100 Mio. Euro zu fördern. Weiterlesen

Otto-City-Card vereint BuT und bonusScan

Die Otto-City-Card kommt! Seit Juli 2016 können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Landeshauptstadt Magdeburg mit dem Bildungskonto von Syrcon abgerechnet werden.

Otto-City-CardAb Januar 2021 wird es eine Erneuerung in Magdeburg geben. Der bisherige Magdeburg-Pass sowie die Bildungskarte werden dann durch die Otto-City-Card (OCC) abgelöst. Dies beschloss der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg am 16. April 2020. Die Funktionen der beiden bisherigen Karten werden in der neuen OCC integriert. Dann brauchen Berechtigte nur noch eine Karte mitführen. Durch die Digitalisierung der Funktionen des ehemaligen Magdeburg-Pass werden viele Prozesse wesentlich vereinfacht und effektiver.

Wer profitiert von der Otto-City-Card

Mit der OCC fördert die Landeshauptstadt Magdeburg gezielt einkommensschwache Bürger*innen und Familien, Leistungsbezieher*innen des SGB II, SGB XII oder des AsylbLG, Wohngeldberechtigte und Empfänger von Kinderzuschlag sowie Kinder aus Pflegefamilien bzw. Heimen mit SGB-VIII-Leistungen. Familiengerechte Angebote, Ermäßigungen für Schwimmbäder, Theater und andere kommunale Einrichtungen, aber auch für viele privatwirtschaftliche Freizeiteinrichtungen und die Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) lassen sich mit der OCC leicht finden und nutzen.

Die Umsetzung der Otto-City-Card erfolgt wie bei der Bildungskarte durch die Syrcon GmbH. Die neue Karte läuft dabei digital und wird zum Einlösen der Rabatte lediglich bei den Leistungsanbietenden / Akzeptanzstellen gescannt. Mit der OCC verschafft Syrcon die erstmalige Verknüpfung von zwei Produkten: Bildungskarte und bonusScan in einer Karte vereint.

Aktuell sind Magedeburger Kinder aufgerufen Entwürfe zur Gestaltung und Bewerbung einzureichen.

Bildungskarte Grafschaft Bentheim

Neues Projekt für Bildungskarte der Syrcon

Im LK Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) werden ab dem 01.10.2020 die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit dem Bildungskonto via Bildungskarte von Syrcon abgerechnet.

Zum Landkreis gehören die Städte Nordhorn und Bentheim, die Samtgemeinden Schüttorf, Emlichheim, Neuenhaus und Uelsen sowie die Gemeinde Wietmarschen.

Bis dahin werden die Leistungen aus dem BuT-Paket überwiegend in Form von Gutscheinen und schriftlichen Bewilligungen mit anschließender Erstattung der Aufwendungen an die Leistungsanbieter erbracht.

Jedes Kind, das dort Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe hat, erhält künftig eine Bildungskarte. Aktuell gehen die Verantwortlichen von 3.000 bis 4.000 Berechtigten aus. Jedes berechtigte Kind unter 18 Jahren erhält somit die Möglichkeit zeitgemäß Teilhabe wahrzunehmen.

Bildungskonto vereinfacht die Abwicklung

Syrcon ist zuständig für den Systembetrieb, die stetige Weiterentwicklung, sowie die Produktion der Bildungskarte. Um bestehende Fachverfahren der Kommune zu integrieren, wird eine Schnittstelle zu LÄMMkom seitens Syrcon installiert.

Millionen von ButT-Ansprüche müsen geprüft, bewilligt, veranlasst, statistisch erfasst werden und verursachen dadurch hohen Verwaltungsaufwand. Das Bildungskonto wurde mit dem Ziel entwickelt, die Kommunen bei der Umsetzung maximal zu unterstützen:

  • Minimierung des Verwaltungsaufwands
  • Integration in kommunale Fachanwendungen (hier LÄMMkom)
  • Revisionssichere Abrechnungslogik inkl. vielfältiger Reporing

Der LK Grafschaft Bentheim macht seine Kommune fit für die digitale Zukunft.

Bildungskarte Schwerin_VS_Miw_131219

Im April 2014 wurde die Bildungskarte in der Landeshauptstadt Schwerin eingeführt. Mehr als 7.000 Kinder bekommen dort Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Sage und Schreibe 1,48 Millionen Euro wurden im vergangenen Jahr an die Anbieter von Mittagessen, Nachhilfe oder Sport ausgezahlt.

Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow sagt zu den Zahlen: „Es zeigt, dass das Bundesprogramm ein Erfolgsmodell ist. Es zeigt aber auch, dass die Armut in Schwerin groß ist.“
Die Abrechnung erfolgt mit dem System der Syrcon, welches Kommunen besonders in der Abrechnung der Leistungen unterstützen soll. Wir freuen uns, dass die Bildungskarte in Schwerin so gut angenommen wird.

Lesen Sie dazu mehr in der SVZ vom 11.7.2016: „Bildungskarte ist gefragt“!

Magdeburger Stadtwappen

Ab 1.7.2016 werden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Landeshauptstadt Magdeburg mit dem Bildungskonto von Syrcon abgerechnet. Jedes Kind, das dort Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe hat, erhält künftig eine Bildungskarte.

Die Syrcon ist zuständig für den Systembetrieb, die stetige Weiterentwicklung, sowie die Produktion der Bildungskarten und steht den Nutzern in Magdeburg mit Rat und Tat zur Seite.

Das Bildungskonto vereinfacht die Abwicklung der Leistungen aus Bildung und Teilhabe um ein vielfaches.

Lesen Sie im Fokus mehr.

 

Landkreis Ludwigslust-ParchimLandkreis Ludwigslust-Parchim erfreut sich der Bildungskarte

Die Nachfrage nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter Landkreis Ludwigslust-Parchim ist erneut gestiegen.

Der Landkreis betreibt seit Juli 2013 erfolgreich die Bildungskarte zur Abrechnung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Syrcon GmbH gewährleistet als Systembetreiber einen reibungslosen Ablauf der verschiedenen Prozesse.

Im ersten Halbjahr 2014 sind bereits 3072 Anträge auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket eingegangen. Zum Vergleich: Im Jahr 2013 waren es nur 3.809 Anträge insgesamt von ca. 7.500 Anspruchsberechtigten.

Auch drei Jahre später ist die Bidlungskarte im Landkreis weiterhin beliebt. Auf www.SVZ.de (Zeitung für Lübz-Goldber-Plau) erschien dazu eine Resonanz der Bildungskarte am 15. Januar 2016. Hier geht es zum Artikel.

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Bereits zwei Drittel der leistungsberechtigten Kinder im Landkreis Ludwigslust-Parchim profitieren von den Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Abgerechnet werden die Leistungen mit dem Bildungskonto von Syrcon. Leistungsberechtigte Kinder können mit der Bildungskarte stigmatisierungsfrei Angebote in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit nutzen.

Dennoch profitieren noch nicht alle berechtigten Kinder davon.

Lesen Sie dazu den Artikel in der Zeitung für Lübz-Goldberg-Plau

 

Bildungskarte Hansestadt RostockIn Frühjahr 2014 startet die Bildungskarte Hansestadt Rostock zur Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und setzt dabei auf die Kompetenz der Syrcon GmbH. Das neue umfassende Online-System (Bildungskonto) ersetzt die bisherigen aufwendigen Altverfahren.

Die Abrechnung der Leistungen wird mit dem Bildungskonto einfach und unbürokratisch werden. Leistungsanbieter können im Bildungskonto direkt die in Anspruch genommenen Leistungen der berechtigten Kinder buchen.

Die Kinder können sich jederzeit online informieren, welche Angebote in Ihrer Region auf sie warten und wieviel Guthaben Ihnen dafür zur Verfügung steht. Außerdem erhalten Sie die auf Ihrem Bildungskonto eine Übersicht über alle bisher beantragten und eingelösten Leistungen.

Die stigmatisierungsfreie Bildungskarte Hansestadt Rostock verringert den Verwaltungsaufwand auch durch die Nutzung einer Schnittstelle zu den Fachverfahren der Hansestadt und soll noch mehr berechtigte Kinder und Jugendliche dazu animieren die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu nutzen.

Die verschiedenen Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen können Kinder Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn ihre Familien sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten. Kinder bekommen hiermit bessere Möglichkeiten sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt im § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie im § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) und im § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII).