In Frühjahr 2014 startet die Bildungskarte Hansestadt Rostock zur Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und setzt dabei auf die Kompetenz der Syrcon GmbH. Das neue umfassende Online-System (Bildungskonto) ersetzt die bisherigen aufwendigen Altverfahren.
Die Abrechnung der Leistungen wird mit dem Bildungskonto einfach und unbürokratisch werden. Leistungsanbieter können im Bildungskonto direkt die in Anspruch genommenen Leistungen der berechtigten Kinder buchen.
Die Kinder können sich jederzeit online informieren, welche Angebote in Ihrer Region auf sie warten und wieviel Guthaben Ihnen dafür zur Verfügung steht. Außerdem erhalten Sie die auf Ihrem Bildungskonto eine Übersicht über alle bisher beantragten und eingelösten Leistungen.
Die stigmatisierungsfreie Bildungskarte Hansestadt Rostock verringert den Verwaltungsaufwand auch durch die Nutzung einer Schnittstelle zu den Fachverfahren der Hansestadt und soll noch mehr berechtigte Kinder und Jugendliche dazu animieren die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu nutzen.
Die verschiedenen Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen können Kinder Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn ihre Familien sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten. Kinder bekommen hiermit bessere Möglichkeiten sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt im § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie im § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) und im § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII).